WEF Förderung: Finanzieller Rückenwind für den Traum vom Eigenheim
Merkmale des WEF Förderprogramms
Förderinstrument: Der KfW-Kredit mit Zinsverbilligung ist das Herzstück des Wohneigentumsprogramms für Familien.
Baukostenentlastung: Gezielte Entlastung bei den Baukosten durch zinsverbilligte Darlehen bei der Hausbank für anspruchsberechtigte Familien.
Fokus auf Neubau: Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf das Wohneigentum im Neubau.
Warum ist die WEF Förderung notwendig?
Erschwerter Eigenheimerwerb: Steigende Baukosten und Zinsen machen den Erwerb von Wohneigentum für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen zunehmend schwierig.
Bezahlbarer Neubau: Das Förderprogramm unterstützt unter festgelegten Voraussetzungen den Neubau von Wohngebäuden. Welche Anforderungen an Gebäude, Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen gelten und ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, richtet sich nach den aktuellen Programmbedingungen, den erforderlichen Nachweisen und der Förderzusage.
Erhöhung der Wohneigentumsquote: Die Förderung zielt darauf ab, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und gleichzeitig die Mietwohnmärkte zu entlasten.
Wie hoch ist die Förderung?
Attraktive Zinskonditionen: Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt derzeit unter 1%, mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.
Großzügige Kreditbeträge: Die Kredithöchstbeträge variieren je nach Anzahl der Kinder und Förderstufe.
Seit dem 16. Oktober 2023 werden folgende Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude" angeboten:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt 270.000 Euro.
Wer kann die Förderung erhalten?
Familien mit Kindern: Förderkredite werden Familien gewährt, die mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben.
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht überschreiten, zuzüglich 10.000 Euro für jedes Kind.
Eigenheimnutzung: Das geförderte Wohneigentum muss selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.
Antragsteller dürfen außerdem kein Baukindergeld erhalten und dürfen über kein weiteres Wohneigentum verfügen.
Wann und wie erfolgt die Förderung?
Die Förderrichtlinie für das Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ trat am 1. Juni 2023 in Kraft und ist derzeit bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Änderungen der Programmbedingungen und eine vorzeitige Ausschöpfung der Fördermittel bleiben möglich. Für die Antragstellung ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Der Förderkredit muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Nach der Umsetzung ist die Einhaltung der Förderanforderungen durch die vorgesehenen Nachweise zu bestätigen.
allkauf: Wir machen den Traum vom Eigenheim zur Realität
allkauf begleitet Familien bei der Planung ihres Fertighauses und informiert zu passenden Ausstattungs- und Fördermöglichkeiten. Ob ein Haus die Anforderungen eines Förderprogramms erfüllt, hängt von der individuellen Planung, den aktuellen Richtlinien und den erforderlichen Nachweisen ab.
Die WEF-Förderung kann Familien unter bestimmten Voraussetzungen beim Weg ins eigene Zuhause unterstützen. Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, Kredithöhe und Antragstellung richten sich nach dem aktuellen KfW-Programm. Unsere Hausbauprofis informieren gerne zu den nächsten Prüfschritten.