So liegt der Entschluss nahe, auf jegliche Unterkellerung zu verzichten, um die Finanzierung einfacher zu gestalten, oder vielleicht, um das gesparte Geld in die Gestaltung des Gartens zu investieren. Spätestens mit dem ersten Wechsel der Jahreszeiten kann das gerade hinsichtlich des Gartens schnell Fragen aufwerfen: Wo kommen eigentlich die Gartenmöbel hin, wenn der Sommer vorbei ist? Wo lagern die Gartengeräte, bis es wieder zeit wird Blumen zu pflanzen und den Rasen zu mähen?
Auch die Haustechnik muss beim Fehlen eines Kellers im Haus untergebracht werden. Auf Kosten der Wohnfläche.
Spätestens, wenn diese Überlegungen auftauchen, lohnt es sich über einen Kompromiss nachzudenken: Warum nicht einfach nur einen Teil des Hauses unterkellern? Ein kompakter Keller kann zum Beispiel knappe 5,60 m x 5,40 m groß sein, also nur ein kleiner Teil der eigentlichen Grundfläche des Hauses. Die kleine Baugrube erfordert Tiefbauarbeiten in lediglich sehr begrenztem Umfang. Einerseits senkt das die Kosten im Vergleich zu einer Vollunterkellerung erheblich, andererseits hat man reichlich Platz für allerlei Gerätschaften und Technik. Außerdem erhöht sich der Wiederverkaufswert der Immobilie nicht unerheblich.
Und wahrscheinlich findet sich auch noch ein Plätzchen für ein Weinregal, damit man an einem lauen Sommerabend auf die richtige Entscheidung anstoßen kann.