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Die Architektenleistung bei allkauf

Eine perfekte Planung ist immer der beste Start für den Traum vom Eigenheim. Unsere Bauherren werden nach dem Vertragsabschluss von allkauf-Architekten ausführlich beraten und legen dabei die gesamte Konstruktion des allkauf-Traumhauses fest.

Dies wird gezeichnet und statisch berechnet und anschließend erstellt allkauf das Baugesuch. Hierzu liefert allkauf die Wärmeschutzberechnung und die notwendigen Unterlagen zur Energieeinsparverordnung.

Folgende aufgeführten Positionen sind in der allkauf-Architektenleistung und Planung enthalten:

  1. Grundlagenermittlung für die Planung, dazu gehören die Beschaffung der geltenden Bauvorschriften, des Kanalbestandsplanes zur Klärung der Entwässerung und die Einholung von Behördenauskünften inklusive Baustellenbesichtigung.
  2. Bauantragsgespräch mit dem Bauherrn, hierbei wird das Wohngebäude im Grundstück nach Lage und Höhe nach Vorgaben des Vermessers festgelegt. Grundlage ist Ihr erworbener Standard-Haustyp. Bei individuell planerischen Anpassungen am Grundriss, die der Architekt umsetzt, ist eine Planungspauschale an allkauf zu verrichten. Gegen Mehrpreis gibt es auch das Einschneiden des Schnürgerüsts, sofern die Vermessung bei allkauf beauftragt worden ist. Ersatzweise kann eine Feinabdeckung mittels Erdnägeln erfolgen. Bei Beauftragung des allkauf-Betonkellers ist die Planung für den Standard-Grundriss enthalten. 
  3. Entwässerungsplanung Schmutzwasser/Regenwasser in vorhandene Kanäle.
  4. Bei der Genehmigungsplanung liefert Ihnen der Architekt alle erforderlichen Bauantragsunterlagen (schriftliche und zeichnerische Dokumente), die zur Erlangung der Baugenehmigung notwendig sind. Auf Wunsch bietet allkauf Ihnen eine Betreuung bis zur Baugenehmigung inklusive Bemusterung.
  5. Planungspauschale: alle tragenden Wände in den Standard-Grundrissen können nicht verändert werden. Fenster können verändert oder ausgetauscht werden, tragende Wände geändert sowie Änderungen der Dachneigungen gemäß Preisliste dazu gekauft werden. Falls eine Neuberechnung oder Anpassung der Standardstatik notwendig wird, kann diese bei uns gegen Berechnung beauftragt werden.
  6. Gesetzliche Bauleitung, hierzu gehört, dass der Architekt darüber wacht, dass die Bauausführung den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entsprechen. Außerdem wacht er über das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer.

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